Patientenverfügung: konkret und gültig formulieren

Wollen Ärzte im Krankenhaus eine Behandlung durchführen oder unterlassen, brauchen sie immer eine Einwilligung. Nach einem Unfall oder im Verlauf einer schweren Erkrankung kann es passieren, dass Sie selbst nicht zustimmen oder ablehnen können. Dann sichert eine Patientenverfügung Ihren Willen. Ich, Ihre Hausärztin Dr. Barbara Christ, helfe beim Erstellen des wichtigen Dokuments, damit dieses im Ernstfall gültig ist und tatsächlich Anwendung findet.

Wer benötigt eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung macht für jeden Erwachsenen Sinn – schon in jungen Jahren. Denn: Kann ein Patient nach einem Unfall seinen Willen nicht äußern und existiert keine Patientenverfügung, entscheiden die Ärzte allein aufgrund medizinischer Notwendigkeiten über die Behandlung. Dabei orientieren sie sich am mutmaßlichen Patientenwillen. Wer eine Patientenverfügung verfasst, schafft Klarheit gegenüber Ärzten – und entlastet gleichzeitig seine Angehörigen.

Für wen gilt die Patientenverfügung?

Die Festlegungen in der Patientenverfügung sind für alle Beteiligen (Ärzte, Pflegepersonal, Angehörige und Betreuer) verbindlich. Im Ernstfall werden der oder die Ärzte zunächst prüfen, ob die Patientenverfügung noch auf die aktuelle Situation des Patienten zutrifft. Vorsicht: Bestehen daran Zweifel, ist das Dokument für das Vorgehen des Arztes nicht bindend.

Deshalb ist es wichtig, beim Erstellen der Patientenverfügung einige grundlegende Regeln und Vorgaben zu beachten:

> Aufbau

Jede Patientenverfügung sollte folgenden Aufbau besitzen: Eingangsformel – Anwendungssituation – medizinische Maßnahmen – Schlussformel – Datum und Unterschrift. Im Hauptteil können Sie weitere Angaben machen, etwa hinsichtlich Organspenden oder Ihren Wünschen zu einer Sterbebegleitung. Ausführliche Informationen über den richtigen Aufbau der Patientenverfügung erhalten Sie bei einem persönlichen Termin in meiner Praxis.

> Vorlagen

Für die Anfertigung der Patientenverfügung können Sie Vorlagen verwenden, zum Beispiel vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz. Nutzen Sie die Vorlagen lediglich als Anregung und ergänzen Sie diese um Situationen und Behandlungen, die Ihnen persönlich wichtig sind. Das Ausfüllen der Vorlagen können Sie handschriftlich oder am Computer erledigen. Wichtig ist, dass das Dokument von Hand unterzeichnet wird (siehe Beglaubigung).

> Anwendungssituationen

Der häufigste Fehler, warum eine Patientenverfügung keine Anwendung findet, ist die unzureichende Definition der Anwendungssituationen. Es ist wichtig, Situationen und Behandlungswünsche so konkret wie möglich zu formulieren. Äußerungen wie „Ich will nicht an Schläuchen hängen“ reichen nicht aus. Eindeutige Formulierungen sind zwar lang, regeln aber das genaue Vorgehen für eine bestimmte Situation. Gerne helfe ich Ihnen bei der individuellen Formulierung Ihrer Patientenverfügung, vereinbaren Sie dazu einen Termin in meiner Praxis.

> Aktualität

Aktualisieren Sie die Patientenverfügung regelmäßig, am besten ein Mal pro Jahr. Damit zeigen Sie, dass Ihre Wünsche noch gelten – oder dass sich verschiedene Aspekte geändert haben. Bleibt der Inhalt unverändert, genügt es, die Verfügung mit dem aktuellen Datum und Ihrer Unterschrift erneut zu unterzeichnen.

> Widerruf

Sie können die Verfügung jederzeit formlos mündlich oder schriftlich widerrufen. Zur Sicherheit sollten Sie in diesem Fall die Patientenverfügung vernichten. Denken Sie dabei auch an mögliche Kopien bei Ihrem Hausarzt und Ihren Familienangehörigen.

> Beglaubigung

Das Gesetz sieht vor, dass eine Patientenverfügung schriftlich verfasst und eigenhändig unterzeichnet wird.

> Ergänzungen

Die Patientenverfügung deckt häufige Behandlungssituationen ab – jedoch nicht alle erdenklichen und individuellen Bedingungen. In diesem Fall versuchen die Ärzte, sich an Ihren persönlichen Wertvorstellungen, Einstellungen zum eigenen Leben und Sterben sowie Ihrer religiösen Anschauung zu orientieren. Entsprechende Informationen lassen sich als Anhang schriftlich an die Patientenverfügung anfügen. Sprechen Sie auch mit Ihren Angehörigen über Ihre Werte und Wünsche.

> Angehörige

Haben Sie eine Patientenverfügung erstellt, sollten Sie Ihren Angehörigen und –falls vorhanden – Ihrem Bevollmächtigten oder rechtlichen Betreuer Bescheid geben. Diese können die Ärzte im Ernstfall informieren und das Dokument in die Klinik bringen. Tragen Sie am besten zusätzlich einen Hinweis bei sich, wo Sie Ihre Patientenverfügung aufbewahren.

> Aufbewahrung

Denken Sie daran, dass die Verfügung von ihren Angehörigen schnell auffindbar sein sollte. Es bietet sich an, die Patientenverfügung zusammen mit anderen wichtigen Dokumenten in einem Ordner zu verwahren. Geben Sie Ihrem Hausarzt und Familienangehörigen eine aktuelle Kopie.

Es ist nicht leicht, sich über schlimme Lebenssituationen Gedanken zu machen und Entscheidungen hinsichtlich medizinischer Maßnahmen zu treffen, zumal vielen Patienten der genaue Überblick über medizinische Behandlungsmethoden fehlt. Lassen Sie sich beraten: Ich, Ihre Hausärztin Dr. Barbara Christ, unterstütze Sie dabei, sich über Ihre Wünsche klar zu werden und diese konkret und eindeutig zu formulieren. Vereinbaren Sie jederzeit gerne einen Termin für Ihre Patientenverfügung.